Dr. Gerhard Binker

Sachverständiger und Gutachter für Schimmelpilz- und Bakterienbelastung

Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)


EU-zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Feuchte- und Schimmelpilzschäden


Staatlich geprüfter Desinfektor


Geprüfter Sachkundiger für Gebäudeschadstoffe (BGR 128)


Sachkundiger für den Umgang mit KMF (Mineralfasern, Glaswolle)


Hygiene-Erstinspekteur für Klimaanlagen (RLT) VDI 6022 (A)


TIB-zertifiziert nach DIN 54162 Infrarotthermographie Stufe 1 Sektor B


Fachkraft für Thermographie (TÜV)


Begasungstechniker / Raumdesinfektor nach TRGS 512 und 522


Sachkundiger für Leckortung und Zonenüberwachung


Geprüfter Wasserschaden-Sanierungstechniker


 

GMP-Abklatschproben: Desinfektionsnachweis und Hygienekontrolle

 

Willkommen auf einer meiner Internetseiten!

Ich bin promovierter Diplomchemiker, Staatlich geprüfter Desinfektor, Hygiene-Erstinspekteur für Klimaanlagen (RLT-Anlagen) nach VDI 6022 (A) und EU-zertifizierter Schimmelpilz-Sachverständiger (EU-zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Feuchte- und Schimmelpilzschäden).

   

Das Infektionsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Bei der Umsetzung dieses Gesetzes nehmen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Arztpraxen eine Schlüsselrolle ein. Infektionsschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben der Praxisleitung. Ich unterstütze Sie dabei!

          

Einrichtungen für ambulantes Operieren sind darüber hinaus verpflichtet, eine Infektions- und Erregerstatistik zu führen. Nosokomiale Infektionen und aufgetretene Krankheitserreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen müssen fortlaufend aufgezeichnet und bewertet werden.

             

Darüber hinaus sind sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich von Präventionsmaßnahmen zu ziehen, dem Personal mitzuteilen und umzusetzen (§ 23 Abs. 4 IfSG). Welche nosokomialen Infektionen und Krankheitserreger mit speziellen Resistenzen zu erfassen sind, wird vom RKI festgelegt und entsprechend den epidemiologischen Gegebenheiten fortgeschrieben und angepasst (§ 4 Abs. 2 Nr. 2b IfSG)5. Die erfassten Daten sind geeignete Indikatoren für die Qualität des etablierten Hygienemanagements. Sie eröffnen der Einrichtungsleitung die Möglichkeit, Ursachen und Schwachstellen für aufgetretene Infektionen und Krankheitserreger zu identifizieren und schnellstmöglich Verbesserungen einzuleiten.

Ich unterstütze Sie dabei, z.B. mit Abklatschproben, Partikelmessungen, Raumluftmessungen, Hygieneinspektionen für Luftreiniger, Filter, Klimaanlagen, RLT-Anlagen etc.

                  

Die Abklatschprobe dient zur Bestimmung der Verunreinigung von Gegenständen und Personen, im Bereich der Lebensmittel produzierenden Industrie und der pharmazeutischen Industrie im Rahmen der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practice = GMP).

     

Beim Abklatsch werden runde Plastikschalen (Abklatschplatten), gefüllt mit einem sterilen konvexen Fertignährboden (Entero-Agar, Malzextrakt-Agar, CASO, DG18 etc.) an Gegenstände oder Körperteile von Personen gedrückt, um die dort befindlichen Mikroorganismen (Pilze und/oder Bakterien) auf den Nährboden zu übertragen. Danach wird die Plastikschale mit einem passenden Deckel verschlossen und in einem Brutschrank bei bestimmter Temperatur bebrütet, wodurch sich die anhaftenden Mikroorganismen in kurzer Zeit zu zählbaren „Kolonien“ vermehren, die mit dem bloßen Auge dann erkennbar sind. Welche und wie viele Mikroorganismen sich auf einer Platte entwickeln können, hängt von der Zusammensetzung des Nährbodens ab. Nach dem Wachstum der Keime kann die biologische Verunreinigung durch eine qualitative Artbestimmung und eine quantitative Auszählung der Kolonien bestimmt werden.

       

Die Ergebnisse eines Abklatschtests dienen in erster Linie der Orientierung. Unter Berücksichtigung des Nährstoffmediums sowie der Bebrütungstemperatur und -dauer erhält man eine Aussage über das quantitative Vorkommen von Mikroorganismen und deren Vermehrung unter Luftsauerstoff. Nach dem Erscheinungsbild der Kolonien lassen sich Schimmelpilze von Hefen und Bakterien unterscheiden. Ein weitergehende Differenzierung ist dagegen nur unter Heranziehung weiterer Methoden möglich.

Abklatschtests werden meist routinemäßig durchgeführt bei:

  • Hygieneüberprüfungen von Reinräumen, Ambulanzzentren, Kinderwunschzentren
  • Gebäudesanierungen und Wasserschaden-Management (Schimmelpilze, Hefen, Bakterien)
  • Hygieneuntersuchungen von Möbel- oder Kleiderstücken
  • Checks auf lokale Kontamination auf Kleidung, Haut, Händen etc.
  • Hygieneüberprüfungen von Lüftungsanlagen nach VDI 6022 (RLT-Hygieneinspektion)

           

       

Ich unterstütze Sie als Desinfektor, Probenehmer und Sachverständiger! Mein Haupteinsatzgebiet ist ganz Bayern, überwiegend Nürnberg, Fürth, Ansbach, Erlangen, Forchheim, Lauf, Hersbruck, Roth, Schwabach, Amberg etc. Kontaktieren Sie mich jetzt:
Tel. 09123-9982 0
oder
mail@schimmelpilz-sachverstaendiger.de

Dr. Gerhard Binker


Dr. rer. nat. Gerhard Binker

Dipl. Chem. (Univ.)


Westendstrasse 3

D - 91207 Lauf a. d. Peg.

Tel.: +49 9123 99820


Ich heiße Dr. Gerhard Binker und bin Schimmelpilz-Sachverstaendiger, Schadstoff-Experte und Baubiologe.



Weitere Info's:


Binker Materialschutz GmbH

Schimmel Soforthilfe

Schimmel Sachverständiger

INGEPA GmbH